Im Räumlichen Entwicklungsplan (REP) legt die Gemeinde ihre mittel- und langfristigen räumlichen Ziele fest und stellt sie in einem Plan dar. Es geht beispielsweise darum, welche Funktionen bestimmte Bereiche des Gemeindegebiets übernehmen sollen, wo die bauliche Entwicklung sinnvollerweise stattfinden soll und welche Grenzen bei der künftigen Entwicklung nicht überschritten werden sollen. Die Aussagen sind genereller als die konkreten Widmungen im Flächenwidmungsplan. Dieser darf dem REP nicht widersprechen.